Durchbruch für die Rechte der Frauen in Europa
Bereits 2016 wurde die Istanbul-Konvention, das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf internationaler Ebene, von der EU unterzeichnet. Doch erst jetzt haben die Abgeordneten dem Beitritt der EU zu diesem Übereinkommen zugestimmt. Es ist trotz aller nationalen Verweigerungen ein wichtiger Schritt zum Schutz von Frauen und Mädchen in ganz Europa.
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Grund der Verzögerung war die Weigerung einiger Mitgliedsstaaten zur Ratifizierung (rechtskräftige Bestätigung) der Vereinbarung. Daher musste erst der Europäische Gerichtshof in einem Gutachten bestätigen, dass für diese Ratifizierung keine Einstimmigkeit notwendig ist. Mit der Abstimmung ist die Beteiligung des Parlaments an diesem Verfahren abgeschlossen.
Der Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul entbindet die Mitgliedstaaten allerdings nicht davon, die Konvention selbst zu ratifizieren.
Das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ wurde am 11. Mai 2011 von 13 Staaten, unter anderem auch Österreich, in Istanbul unterzeichnet – und trägt daher den Kurztitel „Istanbul Konvention“.
Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013, am 1. August 2014 trat sie in Kraft. 2015 kam Österreich der Verpflichtung zur Einrichtung einer offiziellen Koordinierungsstelle nach und installierte die „Nationale Koordinierungsstelle – Schutz von Frauen vor Gewalt„.